Nachdem das Onlineauktionsportal eBay im Laufe des gestrigen Tages von dem französichen Handelsgericht zu einer Schadensersatzzahlung an die Firma LVMH in Höhe von 40.Mio Euro verurteilt wurde, muss das Unternehmen nun die Luxusgüter der Firma aus dem “Sortiment” nehmen.

Das richterliche Urteil sieht vor,  dass über  eBay keine Produkte von LMVH mehr angeboten werden dürfen, egal ob es sich hierbei um Fälschungen oder Originale handelt. Ein Sprecher des Luxusunternehmens begrüßte diese Entscheidung der französischen Richter und feierte dies als einen Schritt für den Schutz von “Eigenmarken und Kreativität“.
Im Jahre 2006 hat der Luxusgüterhersteller LMVH einzlene Produktlisten von eBay analysiert und dabei festgestellt, dass mehr als 90% der dort angebotenen Produkte Nachahmungen seien. Der Mutterkonzern der Marken Louis Vuitton und Dior ist nicht der einzige Anbieter von Luxusgütern, der eBay beschuldigt, Fälschungen zu tolerieren. Den Herstellern sollen dadurch jährlich Schäden im zweistelligen Milliardenbereich entstehen.

Natürlich wird das Urteil seitens eBay äußerst Kritisch beäugt und man plane, so die Unternehmensprecher, Revision gegen diese Rechtsauslegung einzureichen. Ebay argumentiert hierbei mit einer Wettbewerbsbehinderung von LMVH, da der Konzern versuche seine wettbewerbswidrigen Geschäftspraktiken zu schützen, ohne dabei Rücksicht auf die Interessen der Kundschaft und von legitimen Händlern zu berücksichtigen.

Wie bereits gestern erwähnt, dürfte das Urteil dieses Rechtstreits weitreichende Folgen für das Online-Auktionshaus haben, denn andere Hersteller werden nun mit Sicherheit auf den “fahrenden” Zug aufspringen wollen und ihre Marken vor Plagiaten in ebay schützen wollen. Mal sehen was die Zukunft bringt.

Quelle: Winfuture.de

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